Donauschwaben - Baden-Württemberg (2004)
 

 

 

   
Anmerkungen:
 
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Bestandteil der übernommenen Obhutspflicht über die Patenkinder, ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den donauschwäbischen Landsmannschaften und Vereinigungen, wie auch mit den Kirchen und Heimatortsgemeinschaften.

(Denkschrift - Seite 23)
 
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